Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte, die der Netzbetreiber zur Netzstabilisierung steuern darf.
Dazu gehören nach §14a EnWG: Wärmepumpen, Wallboxen für Elektroautos und Batteriespeicher mit Netzbezug, wenn sie eine Leistung von mindestens 4,2 kW haben und ab dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden oder ein Wechsel in die neue Regelung erfolgt ist.
Konkret sind folgende Geräte betroffen:
- Wärmepumpen: Auch mit Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen.
- Ladepunkte für Elektroautos (Wallboxen): Einschließlich solcher, die fest im Gebäude installiert sind.
- Stromspeicher: Mit Bezug von Netzstrom.
- Klimaanlagen: Nur wenn sie fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind.
Was bedeutet „steuerbar“?
Der Netzbetreiber kann diese Geräte bei Bedarf herunterregeln, um das Stromnetz zu stabilisieren, wenn es zu Überlastungen kommt. Dies geschieht in der Regel nur im betroffenen Netzbereich und nur solange die Gefährdungssituation besteht.
Wichtige Punkte:
- Die Neuregelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden.
- Bestandsanlagen können in die neue Regelung wechseln, sind aber nicht dazu verpflichtet.
- Die Anmeldung der Geräte beim Netzbetreiber übernimmt in der Regel der Installateur.
- Der Netzbetreiber kann steuerbare Verbrauchseinrichtungen pauschal vergüten oder reduzierte Netzentgelte anbieten.
Vorteile
- Reduzierte Netzentgelte oder pauschale Vergütungen für Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können eine finanzielle Entlastung darstellen.
- Die Steuerung trägt zur Netzstabilität bei und ermöglicht eine effizientere Nutzung des Stromnetzes.
Nachteile
- Potenzielle Einschränkungen der Verfügbarkeit der Geräte, wenn der Netzbetreiber sie herunterregelt.
- Notwendigkeit der Installation einer Steuerungseinheit und Meldung beim Netzbetreiber.