Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte, die der Netzbetreiber zur Netzstabilisierung steuern darf.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte, die der Netzbetreiber zur Netzstabilisierung steuern darf.
Darauf verständigten sich in der aktualisierten Neuauflage des gemeinsamen Abgrenzungsleitfadens der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).