Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte, die der Netzbetreiber zur Netzstabilisierung steuern darf.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte, die der Netzbetreiber zur Netzstabilisierung steuern darf.
Darauf verständigten sich in der aktualisierten Neuauflage des gemeinsamen Abgrenzungsleitfadens der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Dynamische Stromtarife eröffnen Haushalten neue Möglichkeiten, Stromkosten aktiv zu senken. Sie orientieren sich an den stündlichen Preisschwankungen der Strombörse und bieten Vorteile für flexible Stromnutzer.